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Autoversicherungen

Was gibt es allgemein zu beachten?

Eine Autohaftpflicht ist Pflicht damit Sie Ihr Fahrzeug überhaupt zulassen können. Verletzten Sie bei einem Unfall das Eigentum eines anderen bzw. eine andere Person, dann springt die Versicherung für Sie ein und bezahlt den Schaden. Laut Gesetz sind Personenschäden bis mindestens 7,5 Millionen Euro versichert. Des Weiteren werden Sachschäden in Höhe von bis zu einer Million Euro abgedeckt. Diese gesetzliche Absicherung reicht aber in der Regel nicht aus, da man schnell hohe Schadenssummen erreichen kann.

Daher sollten Sie darauf achten, dass eine Autohaftpflicht nicht unter 100 Millionen Euro abgeschlossen werden sollte.

Wovon hängt der Beitrag für meine Autoversicherung ab?

Die Versicherungsgesellschaften können die Beiträge völlig frei berechnen. Beachten Sie, dass Sie jährlich wechseln können und der Wettbewerb bei Autoversicherungen ist sehr groß. Daher sollten Sie immer wieder jährlich über das Internet neue Angebote anfordern um die Beiträge zu Ihren Gunsten optimieren zu können.

Die Versicherer berechnen die zu zahlenden Beiträge mit Hilfe von statistischen Daten. Dabei kommt es zum einen auf die „Typklasse des Fahrzeuges“ und die „Regionalklasse des Zulassungsortes“ an. Bei der Typklasse wird errechnet welches Auto (Marke und Modell) der Versicherte hat und wie oft bei diesem Fahrzeug ein Schaden auftritt und wie hoch in der Regel dann die Reparaturkosten sind. Bei der Regionalklasse wird analysiert, wie oft in dieser Region Schäden an PKW allgemein vorkommen.

Weitere Faktoren, welche Einfluss auf die Tarife haben sind z.B.

  • Alter des Versicherungsnehmers
  • Zeitraum wie lange der Versicherungsnehmer bereits die Fahrerlaubnis hat
  • Beruf des Versicherungsnehmers. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es Sondertarife
  • Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • Jährliche Fahrleistung in km

Aufgrund dieser Faktoren lohnt es sich in der Regel das Auto auf das Familienmitglied zuzulassen, welches den Führerschein am längsten besitzt. Aber auch hier gilt wie so oft, dass eine allgemeine Aussage hier nicht getroffen werden kann.

Was sind Kaskoversicherungen?

Hierbei handelt es sich um die Fahrzeugversicherung. Während die Haftpflicht stets bei der Anmeldung Pflicht ist sind die Bereiche „Teilkasko“ und „Vollkasko“ optional. Kaskoversicherungen schützen Sie als Autobesitzer vor Schäden am Fahrzeug.

Teilkaskoversicherung:

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Sie sind beispielsweise für folgende Fälle versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl des Autos sowie von Autoteilen
  • Folgen von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Sollte also beispielsweise ein Hagel ihr Auto beschädigen zahlt die Teilkaskoversicherungen Ihnen die Summe aus um den Schaden zu reparieren.
  • Glasschäden
  • Marderbiss
  • Zusammenstoß mit Haarwild, wenn das Auto gerade benutzt wurde.

Die Teilkaskoversicherung empfiehlt sich vor allem für Autos, die nicht älter als acht Jahre sind. Bei der Teilkaskoversicherung ist ein Eigenbeitrag von 150 Euro sinnvoll.

Vollkaskoversicherung:

Die Vollkaskoversicherung schließt die Teilkaskoversicherung mit ein und bietet darüber hinaus zusätzlichen Schutz. So bietet die Teilkaskoversicherung zusätzliche Versicherung im Bereich „Vandalismus“. Vor allem aber selbstverschuldete Unfälle oder Unfälle bei Fahrerflucht (bei denen man Opfer ist und man auf dem Schaden sitzen bleiben würde) werden über die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Sollte der Unfallgegner keine Haftpflichtversicherung haben oder zahlungsunfähig sein, tritt ebenfalls die Vollkaskoversicherung für solche Fälle ein. In der Regel sollte man vor allem Neufahrzeuge mit einem Vollkaskoschutz ausstatten. Des Weiteren macht eine Vollkaskoversicherung Sinn, wenn das Auto auf Kredit finanziert wurde. In der Vollkaskoversicherung sollte der Eigenbeitrag zwischen 300 Euro und 500 Euro betragen.

Wann leistet die Versicherung nicht?

Die Versicherung leistet in der Regel immer aber kann auch gegenüber dem Versicherten Geld zurückverlangen, wenn Fahrerflucht begangen wird oder die Sicherheitsregeln fahrlässig nicht beachtet wurden. Auch das Fahren ohne Führerschein oder unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol kann nicht nur strafrechtliche Folgen für den Autofahrer haben.

Was gilt es sonst zu beachten?

Oft wird eine Insassenunfallversicherung mit angeboten, die aber für Sie als Versicherten nur wenig Sinn machen. Im Einzelfall kann aber ein so genannter Schutzbrief sinnvoll sein. Dieser bietet Ihnen als Versicherungsnehmer Hilfe für das von Ihnen versicherte Fahrzeug im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls.

Wenn Sie schon lange Unfallfrei sind, ist es sogar möglich, dass die Vollkaskoversicherung günstiger als die Teilkaskoversicherung ist.